Geplantes Wohngebiet Riebergle – 8,19 Hektar am nordwestlichen Stadtrand
Die Fläche Riebergle liegt am nordwestlichen Stadtrand von Pforzheim, oberhalb der Nordstadt, nördlich des Kutscherwegs. Geplant ist die Entwicklung neuer Wohnbauflächen, um den steigenden Wohnraumbedarf zu decken.
Riebergle
Die Fläche „Riebergle" liegt am nordwestlichen Stadtrand von Pforzheim, oberhalb der Nordstadt, nördlich des Kutscherwegs. Geplant ist die Entwicklung neuer Wohnbauflächen, um den steigenden Wohnraumbedarf zu decken.
Lage und aktuelle Nutzung
Heute besteht das Gebiet aus landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen, Kleingärten, Einzelhäusern und Vereinsnutzungen. Im Süden und Südosten liegen zwei Sportplätze mit zugehörigem Vereinsheim und Restaurant sowie dem Karate-Zentrum Pforzheim. Der Nordosten ist geprägt durch Schrebergärten und einzelne Wohnhäuser, der Westen durch Streuobstwiesen und Grünland. Das Gelände ist leicht südostexponiert und fällt nördlich beziehungsweise westlich ab.
Geplante Nutzung und Ziel
Der Bereich soll als Suchkorridor für neue Wohnbauflächen dienen. Die konkrete Abgrenzung erfolgt erst in der Offenlage des Flächennutzungsplans (FNP 2035). Bestehende Gebäude und Vereinsnutzungen müssen in eine Neuplanung integriert oder verlagert werden.
Rahmenbedingungen und Restriktionen
Das Gebiet liegt im Regionalen Grünzug, daher ist ein Zielabweichungsverfahren erforderlich. Teile der Fläche sind wertvolle Offenlandlebensräume mit hoher Bedeutung für die Biodiversität. Besonders der westliche Bereich weist hochwertige Böden, Streuobstbestände und Feldgehölze auf. Durch die nahegelegene A8 besteht ein erhöhtes Lärmpotenzial.
Umwelt- und Artenschutz
Frühere und aktuelle Untersuchungen belegen das Vorkommen mehrerer geschützter Tierarten, darunter planungsrelevante Vogel- und Fledermausarten. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an Artenschutzprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen. Besonders kritisch ist der Verlust hochwertiger Böden und die Beeinträchtigung klimatisch wertvoller Freiflächen. Eine Verschlechterung der Frischluftzufuhr für angrenzende Siedlungsgebiete ist möglich.
Bewertung der Umweltwirkungen
| Umweltaspekt | Einschätzung | Begründung |
|---|---|---|
| Tiere / Pflanzen / Lebensräume | 🔴 hoch | Verlust von Streuobstbeständen und Offenlandstrukturen |
| Boden / Fläche | 🔴 hoch | Sehr gute Böden würden versiegelt |
| Klima / Luft | 🟠 mittel–hoch | Wegfall klimatisch wichtiger Freiflächen |
| Landschaftsbild | 🟠 mittel | Eingriff in landschaftlich offenen Stadtrandbereich |
| Lärm / Mensch | 🟠 mittel | Autobahnlärm von A8 möglich |
| Wasser / Altlasten | 🟢 gering | Keine Altlasten oder Hochwassergefahr bekannt |
Gesamtbewertung der Eignung
Ohne Maßnahmen wird die Fläche als ungeeignet (V) eingestuft. Mit Ausgleichsmaßnahmen kann sie als bedingt geeignet (III) bewertet werden.
Fazit
Die Fläche „Riebergle" bietet grundsätzlich Potenzial für eine Erweiterung der Wohnbebauung, steht jedoch im Konflikt mit Naturschutz-, Boden- und Klimafunktionen. Eine Bebauung ist nur in Teilbereichen und mit umfangreichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vertretbar. Besonders der westliche Bereich mit hochwertigen Böden und Streuobst gilt als sensibel und sollte, wenn möglich, freigehalten oder besonders kompensiert werden.